Moffett hat den ersten Mitnehmstapler mit Vollgutachten gemäß §21 der STVO
Seit Mitte Juli ist es amtlich: Der TÜV Nord attestiert der Mitnehmstapler-Baureihe M4 von Moffett in einem Musterbericht die Tauglichkeit gemäß §21, §18 und §70 der StVZO. Die Baureihe M4 von Moffett gibt es nunmehr auch als straßenverkehrstaugliche Version eines Mitnehmstaplers.
Der TÜV Nord gab im Juli 2010 in einem von Dipl.-Ing. Gerhard Kobus und der Cargotec Germany GmbH gemeinsam erstellten Musterbericht hierfür grünes Licht. Damit erhielten die mitUmbauten versehenen M4-Modelle gemäß § 21 der StVZO die offizielle Erlaubnis für die Teilnahme am Straßenverkehr.
Moffett ist nach eigenen Angaben derzeit der einzige Anbieter am Markt, der ein solches Vollgutachten auf Wunsch seiner Kunden erstellen kann. Auf Basis dieses Gutachtens kann sich der Kunde bei der zuständigen Behörde (Verkehrsamt oder Zulassungsstelle) eine Straßenzulassung ausstellen lassen. Mit der Übergabe des Vollgutachtens für einen Moffett M4-20.3 durch Dipl.-Ing. Karl Eckart Zimmermann vom TÜV Nord an Produktmanager Stephan Hoppe (Moffett Cargotec Germany GmbH) und Cees Mollema (Produkttechniker Cargotec EMEA) hat ein nahezu vier Jahre dauerndes Projekt seinen erfolgreichen Abschluss gefunden.
Mit dieser Innovation wird Moffett seiner Rolle als weltweiter Marktführer bei den Mitnahmestaplern einmal mehr vollauf gerecht. Moffett präsentiert auch in nächster Zeit weitere innovative Neuerungen auf dem Markt.
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