PUNKTUM.BETONBAUTEILE

Position 03/2017

An dieser Stelle veröffentlicht BFT International in Kooperation mit den unten genannten deutschen Verbänden die Position der Organisationen zu einem aktuellen Thema der deutschen oder europäischen Fertigteilbranche. Die Position erscheint zeitgleich im Verbandsorgan „punktum.betonbauteile“.

 

Neue Verwaltungsvorschrift und Schwertransporte

Eine Vielzahl von konstruktiven Betonfertigteilen muss täglich aus Fertigteilwerken auf Baustellen transportiert werden. Dies erfolgt in der Regel „just-in-time“ nach ausgeklügelten Termin- und Ablaufplänen, sodass die Bauelemente direkt vom Transportfahrzeug aus abgehoben und montiert werden können.

Transporte mit einem Gewicht von über 40 t beziehungsweise mit Abmessungen von über 26 m Länge, 2,50 m Breite oder 4 m Höhe sind sogenannte Großraum- und Schwertransporte. Diese benötigen Sondergenehmigungen. Probleme beim Transport der großen und schweren Fertigteile gibt es schon seit geraumer Zeit: Durch die vielerorts marode Infrastruktur, insbesondere bei Brückenbauwerken, müssen oft erhebliche Umwege gefahren werden. Das ist teuer und bindet außerdem Transportkapazitäten. Geht der Transport durch mehrere Bundesländer, muss er in jedem Bundesland beantragt und genehmigt werden, dasselbe gilt für die eventuell erforderliche Polizeibegleitung, die ebenfalls „Ländersache“ ist. Diese muss dann an jeder Landesgrenze wechseln, erst dann kann weitergefahren werden.

Zu den ohnehin schon bestehenden Unwägbarkeiten kommt nun auch noch die neue Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung. Hatte man sich bisher mit für die tägliche Praxis viel zu langen Bearbeitungszeiten für Transportgenehmigungen von zwei bis drei Wochen irgendwie arrangiert – mehr schlecht als recht (in der alten Verwaltungsvorschrift waren 14 Tage als maximale Dauer festgeschrieben – dieser Passus wurde ersatzlos gestrichen), erhöht sich die Bearbeitungszeit nun infolge der neuen Verwaltungsvorschrift auf fünf bis sechs Wochen (!) – Terminpläne werden unkalkulierbar, zusätzliche Kosten entstehen zwangsläufig.

 

Wie entstand die neue VwV-StVO?

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) regelt die Umsetzung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In diesem Zusammenhang werden auch die Verwaltungsvorschriften für Großraum- und Schwerlasttransporte (GST) „zu §29 Abs. 3 StVO – Übermäßige Straßenbenutzung“ näher geregelt. Am 22. Mai 2017 wurde im Bundesanzeiger die überarbeitete Version der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der VwV-StVO veröffentlicht. Die Änderungen erfolgten auf Beschluss der Bundesregierung und des Bundesrats.

Bei der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der VwV-StVO handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Der Bundestag war nicht durch Abstimmung beteiligt.

Zuvor, am 06. und 07.Oktober 2016, fasste die Verkehrsministerkonferenz (VMK) unter TOP 6.2 unter anderem folgende Beschlüsse bit.ly/2gBAT4Y: Die Konferenz fordert Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und Erleichterungen; die VMK unterstreicht die Bedeutung zeitnaher und effizienter Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte; die Weiterentwicklung von VEMAGS (Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte) soll vorangetrieben werden (VEMAGS 5); die Verkehrsministerkonferenz sieht in der Zulassung von Toleranzen bei den Achsabständen eine Möglichkeit zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren (Clusterung (Bündelung) statt „baugleicher Fahrzeuge“); die Möglichkeit von Großraum- und Schwerlastkorridoren soll geprüft werden.

Die neue Verwaltungsvorschrift hat zumindest in Teilbereichen, insbesondere bei der Dauer der Genehmigungsverfahren, aktuell genau das Gegenteil des Gewünschten bewirkt.

 

Verbändeinitiative

Ein Netzwerk der betroffenen deutschen Industrien, bestehend aus 23 Einzelverbänden, hat bereits reagiert und im Juli 2017 unter Federführung der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten eine Stellungnahme an alle 16 Verkehrsminister der Länder geschickt. Darin wird gefordert, die Bearbeitungsdauer für Transportgenehmigungen auf durchschnittlich fünf Werktage zu reduzieren und es werden Maßnahmen genannt, wie dies erreicht werden kann. Weiterhin wird die schnellstmögliche Umsetzung der VMK-Beschlüsse vom Oktober 2016 im Hinblick auf Fahrzeug-Clusterung und Korridor-Lösungen gefordert (siehe auch bit.ly/2eGkajW).

Diesen Forderungen schließen wir uns als Verbände der Betonfertigteilindustrie uneingeschränkt an. Zusätzlich wäre es sinnvoll, die neue Verwaltungsvorschrift für den Bereich Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten in allen Bundesländern zunächst so lange auszusetzen oder andere kurzfristige Regelungen zur Beschleunigung der Verfahren zu finden, bis funktionierende neue Lösungen bei VEMAGS installiert sind, das zusätzlich erforderliche Personal gefunden und eingearbeitet ist und die Untersuchungen zur Clusterung von Fahrzeugen und zu Korridor-Lösungen abgeschlossen und in eine neue Verwaltungsvorschrift implementiert sind. In diesem Zuge wäre es zusätzlich überaus hilfreich, bundesweit einheitliche Regelungen zu den Transportgenehmigungen einzuführen.

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